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Bildungskarenz gemäß § 11 AVRAG
Arbeitnehmer/innen können unter bestimmten Voraussetzungen Bildungskarenz zum Zwecke der Weiterbildung beantragen.
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T: +43-1-4277 123 01
Personalwesen und Frauenförderung
Universität Wien
Universitätsring 1
1010 Wien


