Welche Funktion hat der MitarbeiterInnenausweis?
Der MitarbeiterInnenausweis dient insbesondere zur Identifikation als MitarbeiterIn der Universität Wien.
Bekommt jede/r MitarbeiterIn einen Ausweis?
MitarbeiterInnen, die in einem unbefristeten oder einem länger als 6 Monate dauernden Arbeitsverhältnis zur Universität Wien stehen, haben Anspruch auf die Ausstellung eines MitarbeiterInnenausweises.
Wie bekomme ich meinen MitarbeiterInnenausweis?
- Übermittlung des ausgefüllten Formulars an die Personaladministration
- Zuteilung eines Termins zur Erstellung des Fotos durch die Personaladministration
- Ausstellung des Ausweises nach Erstellung des Fotos durch die Personaladministration
Was ist zu beachten?
Der Ausweis ist Eigentum der Universität Wien und wird den MitarbeiterInnen für die Dauer der Betriebszugehörigkeit kostenlos zur Verfügung gestellt.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Versetzung in den Ruhestand bzw. Pensionierung ist der MitarbeiterInnenausweis an die Personaladministration zurückzusenden.
Was geschieht bei Verlust?
Bei Verlust des MitarbeiterInnenausweises wird bei Vorlage einer Verlustanzeige der Polizei sowie des Antragsformulars ein neuer Ausweis ausgestellt.
Behält der Dienstausweis für BeamtInnen seine Gültigkeit?
Der Dienstausweis für BeamtInnen behält weiterhin, unabhängig vom Erhalt des MitarbeiterInnenausweises seine Gültigkeit.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Bei Fragen steht Ihnen Herr Michael Widhalm (michael.widhalm@univie.ac.at, DW 12318) gerne zur Verfügung.
T: +43-1-4277 123 01
Personalwesen und Frauenförderung
Universität Wien
Dr. Karl Lueger-Ring 1
1010 Wien


