Die Beantragung erfolgt durch Übermittlung des Formulars L 34 – Erklärung zur Berücksichtigung des Pendler-Pauschales an die Personaladministration.
Kleine Pendlerpauschale
Das Kleine Pendlerpauschale steht zu, wenn die Entfernung zw. Wohnung und Arbeitsstätte mind. 20 km beträgt und die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist und beträgt ab 1.1.2011
ab 20 km ........ jährlich € 696,- ........ monatlich € 58,-
ab 40 km ........ jährlich € 1.356,- ........ monatlich € 113,-
über 60 km ..... jährlich € 2.016,- ........ monatlich € 168,-
Große Pendlerpauschale
Das Große Pendlerpauschale steht zu, wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist und beträgt ab 1.1.2011
ab 2 km ....... jährlich € 372,- ....... monatlich € 31,-
ab 20 km ....... jährlich € 1.476,- ....... monatlich € 123,-
ab 40 km ....... jährlich € 2.568,- ....... monatlich € 214,-
über 60 km .... jährlich € 3.672,- ....... monatlich € 306,-
Besteht ein Anspruch auf Pendlerpauschale gebührt auch ein Fahrtkostenzuschuss.
T: +43-1-4277 123 01
Personalwesen und Frauenförderung
Universität Wien
Universitätsring 1
1010 Wien
Sollte der in unserem Text angeführte Link zum Formular des Bundesministeriums für Finanzen nicht mehr aktuell sein, so geben Sie bitte in die Suchmaske der dortigen Formulardatenbank die Abkürzung des gewünschten Formulars ein (z.B. E 30, L 34 etc.).


