Vereinbarkeit vielfältiger Lebensbereiche

Angehörige der Universität Wien müssen täglich vielfältige Lebensbereiche vereinbaren – Sie sind nicht nur Wissenschafter*innen, Lehrende, Mitarbeiter*innen des allgemeinen Personals oder Studierende, Sie sind auch Eltern, pflegende Angehörige und sozial oder politisch engagierte Mitbürger*innen. Und wir alle sind Menschen, die Zeit und Freiräume für Erholung, Regeneration und Weiterentwicklung brauchen. Die Universität Wien möchte diesen Balanceakt erleichtern.

Das Modell der Universität Wien (entwickelt von der Abteilung Organisationskultur und Gleichstellung) zeigt, dass darüber hinaus auch der Gesellschaftskontext (gesetzliche Rahmenbedingungen, Familienmodelle, Geschlechterrollen usw.) und der Wissenschaftskontext (spezifische Anforderungen wie Mobilität, hohe Präsenz in scientific communities usw.) beeinflussen, wie Vereinbarkeit konkret gelebt wird oder gelebt werden kann.

Vereinbarkeitsfreundliches Führen in der hybriden Arbeitswelt

Die Abteilung Organisationskultur und Gleichstellung führt aktuell Fokusgruppen zum Thema "Vereinbarkeitsfreundliches Führen in der hybriden Arbeitswelt" durch. 

Egal ob Sie Kinder haben oder nicht, ob sie Angehörige pflegen oder nicht – jede*r hat Erfahrungen mit der Sorge für sich selbst und für andere und sucht einen guten Ausgleich zwischen Berufs- und Privatleben. Jede Perspektive auf das Thema Vereinbarkeit ist in der Fokusgruppe wichtig und willkommen!

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Fokusgruppen.

 

 

 

 

Die Universität Wien möchte die Vereinbarkeit an den Schnittstellen Erwerbsarbeit – Sorgearbeit und Erwerbsarbeit – Selbstsorge erleichtern.

Nähere Informationen zum Modell unter gleichstellung.univie.ac.at

Grafik von Marion Wotruba: www.m-wotruba.at

Die Abteilung Organisationskultur und Gleichstellung ist Ansprechpartnerin für das Thema VereinbarkeitHier finden Sie aktuelle Veranstaltungen.

Mitarbeiter*innen finden mehr Informationen im Bereich Vereinbarkeit im Intranet.

 

Hier finden Sie Angebote und Services der Universität Wien rund um das Thema Vereinbarkeit:


Vereinbarkeit mit Sorgearbeit

Mitarbeiter*innen der Universität Wien sind in unterschiedlichen Lebensphasen mit unterschiedlichen Sorgearbeitspflichten konfrontiert. Im familiären Kontext sind Kinder zu betreuen, Angehörige zu pflegen, Haushalte zu führen. Vielfältige Familienmodelle und veränderte Geschlechterrollen tragen dazu bei, dass sich die Verteilung von Erwerbsarbeit und Sorgearbeit in einem Aushandlungsprozess befindet. Sorgearbeit umfasst auch ehrenamtliches Engagement und Community-Work.

Die Universität Wien bietet ihren Mitarbeiter*innen eine Reihe von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Sorgearbeit:

Arbeitszeitorganisation und Führungskultur

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  • Betriebsvereinbarung Homeoffice

    Die Betriebsvereinbarung Homeoffice (internes Wiki) schafft die Möglichkeit, dass Mitarbeiter*innen der Universität Wien Arbeitsleistungen bis zu 50% ihres Stundenausmaßes außerhalb des Arbeitsortes Universität erbringen, sofern es der jeweilige Arbeitsplatz zulässt. Die konkrete Umsetzung basiert auf einer Vereinbarung zwischen Führungskräften und Mitarbeiter*innen.

  • Betriebsvereinbarung gleitende Arbeitszeit

    Die Betriebsvereinbarung gleitende Arbeitszeit (internes Wiki) gilt für das allgemeine Universitätspersonal und erweitert den zeitlichen Rahmen, innerhalb dessen die vertraglich festgelegte Arbeitszeit erbracht werden kann.

  • Empfehlungen für Führungskräfte und Entscheidungsträger*innen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf & Familie

    Die Empfehlungen für Führungskräfte und Entscheidungsträger*innen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf & Familie (internes Wiki) beinhalten Handlungsempfehlungen für einen vereinbarkeitsbewussten Umgang mit Mitarbeiter*innen mit Betreuungspflichten. Dazu gehören die Bereiche Kommunikation und Arbeitszeiten (z.B. vereinbarkeitsfreundliche Terminkultur), der Umgang mit werdenden Eltern (z.B. Organisation notwendiger Laborarbeiten für Schwangere) und der Wiedereinstieg nach Mutterschutz/Elternkarenz (z.B. Veränderungen der Arbeitsorganisation während der Abwesenheit).

Angebote und rechtliche Rahmenbedingungen für (werdende) Eltern

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  • Freistellungen für (werdende) Eltern

    Mutterschutz: Das Mutterschutzgesetz sieht zum Schutz der Gesundheit werdender Mütter ein Beschäftigungsverbot (=Schutzfrist) vor. Die Schutzfrist umfasst im Regelfall insgesamt 16 Wochen und beginnt 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin. In Sonderfällen (Kaiserschnitt, Früh- oder Mehrlingsgeburt) umfasst die Schutzfrist nach der Geburt bis zu 12 Wochen.

    Elternfrühkarenz: Der sogenannte Papamonat ermöglicht Vätern/anderen Elternteilen eine Auszeit (= unbezahlter Urlaub, finanzielle Unterstützung „Familienzeitbonus“ über Krankenversicherung) von 1 Monat nach der Geburt eines Kindes.

    Elternkarenz: Nach der Geburt eines Kindes haben Mütter und Väter/andere Elternteile Anspruch auf Karenz (=Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgelts), längstens bis zum 2. Geburtstag des Kindes. Hier finden Sie die Regelungen zur Elternkarenz im Detail. Auch Adoptiv- und Pflegeeltern haben Anspruch auf Elternkarenz. 

  • Elternteilzeit

    Elternteilzeit ermöglicht Müttern und Vätern/anderen Elternteilen temporär die Arbeitsstunden zu reduzieren und/oder die Lage der Arbeitszeiten zu verschieben. Sie soll Erleichterung bei der Betreuung eines Kindes schaffen und die Einbindung in den Betrieb weiterhin ermöglichen. 

  • Handbuch Karenzmanagement für werdende Eltern und ihre Vorgesetzte

    Im Handbuch Karenzmanagement finden Mitarbeiter*innen und Führungskräfte kompakte, Universität Wien-spezifische Infos (Anlaufstellen, Meldevorgänge, Checklisten, Leitfäden für Karenz- und Wiedereinstiegsgespräche). 

  • Kinderbüro – Kindergruppen

    Das Kinderbüro der Universität Wien betreibt fünf Kindergruppen an drei verschiedenen Standorten. Aufgenommen werden Kinder, deren Eltern in den Universitätsbetrieb der Universität Wien eingebunden sind. Angeboten wird Halbtages- und Ganztagesbetreuung für Kinder von 0 bis 6 Jahren (bis Schuleintritt).

  • Flexible Kurzzeit-Kinderbetreuung (FleKuKi)

    Im Rahmen von FleKuKi (internes Wiki) haben Mitarbeiter*innen der Universität Wien die Möglichkeit, ihre Kinder kostenlos für einen kurzen Zeitraum betreuen zu lassen. FleKuKi dient der punktuellen stundenweisen Abdeckung von akuten Betreuungsengpässen, die durch berufliche Pflichten und fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten entstehen.

  • Ferienzeit- und Fenstertagsbetreuung

    Das Kinderbüro der Universität Wien und die Betriebsräte für das allgemeine und das wissenschaftliche Universitätspersonal bieten Ferienbetreuung und Fenstertagbetreuung für Angehörige der Universität Wien an. Nähere Infos unter Science Holidays, KinderuniWien und Kinderbetreuung und Service

  • Kinderbetreuung bei der Teilnahme an Personalentwicklungsangeboten

    Die Personalentwicklung (internes Wiki) bietet in Kooperation mit dem Kinderbüro der Universität Wien während der Veranstaltungszeiten von Seminaren und Coachings Kinderbetreuung an. Für Mitarbeiter*innen der Universität Wien ist diese Serviceleistung kostenlos.

  • Barrierefreie Zugänge, Wickeltische und Eltern-Kind-Räume

    Hier finden Sie Etagenpläne und Liftzugangsinformationen für das Hauptgebäude der Universität Wien (barrierefreier Zugang auch mit Kinderwagen). Wickeltische finden Sie an den angegebenen Standorten. An einzelnen Standorten der Universität Wien gibt es Eltern-Kind-Räume: Djerassiplatz 1 (UBB), HauptgebäudeJosef-Holaubek-Platz (UZA II)

  • Mobility & Care Fonds

    Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen (Praedocs und Postdocs) der Universität Wien können einen Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten beantragen, die aufgrund eines Mobilitätsaufenthaltes zusätzlich angefallen sind. Nähere Informationen finden Sie im Intranet

Angebote für pflegende Angehörige

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  • Pflegefreistellung für erkrankte Angehörige

    Mitarbeiter*innen der Universität Wien können Pflegefreistellung für erkrankte nahe Angehörige (auch wenn sie nicht im gleichen Haushalt leben) und für im gemeinsamen Haushalt lebende erkrankte Personen (auch wenn sie keine nahen Angehörigen sind) nehmen. Die Pflegefreistellung umfasst auch die Betreuung von Kindern, wenn die ständig betreuende Person wegen Erkrankung ausfällt.

  • Familienhospizkarenz/-teilzeit und Pflegekarenz/-teilzeit

    Bei der Familienhospizkarenz/-teilzeit bzw. Pflegekarenz/-teilzeit handelt es sich um eine Karenz bzw. Herabsetzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit zum Zweck der Begleitung von sterbenden Angehörigen bzw. der Pflege oder Betreuung von nahen Angehörigen gegen Entfall bzw. Aliquotierung des Arbeitsentgelts.

  • Rehabilitationsfreistellung

    Eltern von in Rehabilitation befindlichen Kindern unter 14 Jahren haben Anspruch auf Freistellung für höchstens vier Wochen pro Kalenderjahr. Die Freistellung erfolgt gegen Entfall des Entgelts, für die Dauer der Freistellung kann Pflegekarenzgeld bezogen werden.


Vereinbarkeit mit Selbstsorge

Wissenschafter*innen investieren ein hohes Maß an Zeit und Commitment in ihre wissenschaftliche Laufbahn und trennen häufig nicht zwischen „Arbeit“ und „Leben“. Dieses hohe Engagement kann sehr bereichernd sein, es kann aber auch an mentale und körperliche Grenzen führen, v.a. wenn andere Lebensbereiche wie Sorgearbeit hinzukommen. Entgrenztes Arbeiten betrifft aber auch das allgemeine Universitätspersonal immer mehr: Digitalisierung und Flexibilisierung können Freiräume für eine verbesserte Vereinbarkeit mit sich bringen, können aber auch durch die Möglichkeit ständiger Verfügbarkeit und Arbeitsbeschleunigung negative Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit haben.

Die Universität Wien möchte mit folgenden Angeboten und Rahmenbedingungen zu einer gelingenden Selbstsorge ihrer Mitarbeiter*innen unterstützend beitragen:

Arbeitsorganisation und Führungskultur

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  • Betriebsvereinbarung Homeoffice

    Die Betriebsvereinbarung Homeoffice (internes Wiki) schafft die Möglichkeit, dass Mitarbeiter*innen der Universität Wien Arbeitsleistungen bis zu 50% ihres Stundenausmaßes außerhalb des Arbeitsortes Universität erbringen, sofern es der jeweilige Arbeitsplatz zulässt. Die konkrete Umsetzung basiert auf einer Vereinbarung zwischen Führungskräften und Mitarbeiter*innen.

  • Betriebsvereinbarung gleitende Arbeitszeit

    Die Betriebsvereinbarung gleitende Arbeitszeit (internes Wiki) gilt für das allgemeine Universitätspersonal und erweitert den zeitlichen Rahmen, innerhalb dessen die vertraglich festgelegte Arbeitszeit erbracht werden kann.

  • Seminarangebote von Personalentwicklung und Doktorand*innenzentrum

    Die Personalentwicklung bietet Mitarbeiter*innen ein umfassendes Seminar- und Schulungsprogramm (internes Wiki) an, u.a. auch zu den Themen Resilienz, Stressmanagement und Burnout-Prävention; Konstruktives Miteinander. Das Doktorand*innenzentrum bietet Workshops für Doktorand*innen an, u.a. zu Well-being in Academia.

Gesundheit am Arbeitsplatz

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  • Betriebliche Gesundheitsvorsorge

    Die Betriebliche Gesundheitsförderung (internes Wiki) ist Teil des Arbeitnehmer*innenschutzes. Sie umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgeber*innen, Arbeitnehmer*innen und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz.

  • Arbeitnehmer*innenschutz/Arbeitspsychologie

    Der Arbeitnehmer*innenschutz ist verantwortlich für die Sicherstellung und Koordination der arbeitsmedizinischen und arbeitspsychologischen Leistung und Betreuung. Die Arbeitspsychologie bieten Beratung zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz an. 

  • Wiedereingliederungsteilzeit

    Arbeitnehmer*innen haben die Möglichkeit, nach einem längeren Krankenstand schrittweise wieder in das Berufsleben zurückzukehren. Die Wiedereingliederungsteilzeit beruht auf der Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeberin.

Arbeitszeitreduktion für Weiterbildung und aus sonstigen Gründen

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  • Bildungskarenz/-teilzeit

    Mitarbeiter*innen der Universität können unter bestimmten Voraussetzungen Bildungskarenz/-teilzeit zum Zwecke der Weiterbildung gegen Entfall des Arbeitsentgelts mit der Arbeitgeberin vereinbaren. 

  • Bildungsurlaub

    Bildungsurlaub (internes Wiki) ermöglicht Mitarbeiter*innen der Universität, auf deren Arbeitsverhältnis der Kollektivvertrag anwendbar ist, sich von der Arbeitsleistung zum Zweck von Weiterbildungsmaßnahmen freistellen zu lassen.

  • Sabbatical

    Das Sabbatical (internes Wiki) ermöglicht, persönliche Freizeit zusätzlich zum Erholungsurlaub durch anteilige Bezugskürzung. Das Sabbatical wird in eine Ansparphase und eine Freizeitphase unterteilt, die gemeinsam maximal fünf Jahre beträgt.

  • Altersteilzeit

    Die Altersteilzeit ermöglicht älteren Arbeitnehmer*innen, ihre Arbeitszeit für eine gewisse Zeit vor dem Pensionsantritt zu reduzieren.

Konflikte am Arbeitsplatz

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  • Betriebsräte

    An der Universität Wien gibt es zwei Interessensvertretungen für das Personal – den Betriebsrat für das wissenschaftliche Universitätspersonal und den Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal

  • Beratungsstelle Sexuelle Belästigung und Mobbing

    Die Beratungsstelle bietet psychologische Beratung bei Vorkommnissen von sexueller Belästigung und Mobbing an der Universität Wien. Es werden keine Informationen weitergegeben, auch nicht universitätsintern. Die Inhalte der Gespräche bleiben vertraulich.

  • Konfliktberatung

    Das Büro für Konfliktberatung versucht Konflikte und schwierige Situationen durch Einzel-/Teamberatung und Mediation aufzufangen und bei der Lösung zu unterstützen.

  • Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

    Der AKGleich unterstützt und berät Sie bei Übergriffen, wenn Sie von Universitätsangehörigen diskriminiert (z.B. aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung), gemobbt oder sexuell belästigt wurden. Eine weitere wichtige Aufgabe des AKGleich ist die Teilnahme an Bewerbungs- und Auswahlverfahren mit dem Ziel, eine diskriminierungsfreie Auswahl zu gewährleisten.