Professuren
Universitätsprofessor*innen werden nach der Durchführung eines Berufungsverfahrens gemäß Universitätsgesetz 2002 berufen.
Zum Berufungsverfahren
Als Forschungsuniversität mit hoher internationaler Sichtbarkeit und einem vielfältigen Studienangebot bekennt sich die Universität Wien zur anwendungsoffenen Grundlagenforschung und forschungsgeleiteten Lehre. Die Besetzung von Professuren mit besonders qualifizierten Wissenschafter*innen ist dabei eine wichtige Strategie der Universität Wien. Universitätsprofessor*innen werden nach der Durchführung eines Berufungsverfahrens gemäß Universitätsgesetz 2002 berufen.
Stabsstelle Berufungsservice
Die Stabsstelle Berufungsservice ist Kommunikations-Drehscheibe bei Berufungen von Professor*innen ab Ruferteilung. Sie steht dabei in engem Kontakt mit dem Rektorat, den Fakultäten und Zentren, den Dienstleistungseinrichtungen und natürlich den zu berufenden Professor*innen und unterstützt die*den Rektor*in bei der Ausschreibung von Professuren und den Rufverhandlungen. Dabei bietet die Stabsstelle auch eine Reihe von Services, die neuen Universitätsprofessor*innen bei der Schaffung eines bestmöglichen beruflichen wie privaten Umfeldes unterstützen und dadurch einen optimalen Start an der Universität Wien ermöglichen.