Zuständigkeiten
Die Universität Wien ist eine der größten Universitäten Europas, da kann leicht der Überblick verloren gehen. Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, die richtigen Ansprechpartner*innen für Ihr Anliegen zu finden.
Abteilung Organisationskultur und Gleichstellung
Die Abteilung Organisationskultur und Gleichstellung gehört zur Dienstleistungseinrichtung Personalwesen und Frauenförderung und legt ihren Schwerpunkt dementsprechend vor allem auf die Mitarbeiter*innen der Universität Wien (allgemeines und wissenschaftliches Personal). Die Abteilung entwickelt Gleichstellungs- und Diversitätsstrategien und ist für die operative Umsetzung von Karriereförderprogrammen, Diversitätsweiterbildungen, Stipendien und das Monitoring von genderspezifischen Daten zuständig. Die Abteilung bietet bis auf wenige Ausnahmen keine Individualberatung an und bearbeitet im Regelfall auch keine konkreten Beschwerden.
Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKGL) ist ein nicht-weisungsgebundenes Kontrollorgan der Universität. Der AKGL ist Teil von Kommissionen und Panels bei Besetzungsverfahren, um dafür zu sorgen, dass unvoreingenommene, diskriminierungsfreie und transparente Entscheidungen getroffen werden. Der AKGL prüft die Einhaltung gleichbehandlungsrechtlicher Vorgaben bei Stellenausschreibungen und steht bei konkreten Beschwerden zu Diskriminierung sowohl Mitarbeiter*innen, als auch Studierenden für Beratung und Unterstützung zur Verfügung.
Beratungsstelle Sexuelle Belästigung und Mobbing
Die Beratungsstelle Sexuelle Belästigung und Mobbing bietet psychologische Einzelberatung für direkt und indirekt Betroffene von sexueller Belästigung und Mobbing an. Die Beratung steht allen Universitätsangehörigen (Mitarbeiter*innen und Studierenden) offen, die entweder selbst Mobbing und/oder sexuelle Belästigung erleben, davon Zeug*innen werden, oder die vorbeugende Maßnahmen in ihrem Team treffen wollen.
Büro für Konfliktberatung
Die Konfliktberatung bietet sowohl Einzelberatung als auch Beratung für ganze Teams im Fall von konkreten Konflikten im Arbeitskontext an.
Betriebsrat für das Allgemeine Universitätspersonal und Betriebsrat für das Wissenschaftliche Universitätspersonal
Abgesehen von der Vertretung der Mitarbeiter*innen gegenüber der Arbeitgeberin, bieten die beiden Betriebsräte (für das Allgemeine Universitätspersonal und für das Wissenschaftliche Universitätspersonal) arbeitsrechtliche Beratung und Unterstützung bei konkreten Beschwerdefällen.
Behindertenvertrauensperson
Die Behindertenvertrauenspersonen sind gewählte Vertreter*innen des allgemeinen und des wissenschaftlichen Personals, die gemeinsam mit den Betriebsräten die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der behinderten Mitarbeiter*innen der Universität Wien vertreten.